Aktuelle Information zur Neuaufstellung des Regionalplan Köln

Wir haben heute (07.05.2024) von der Bezirksregierung Köln erfahren, das es derzeit keine konkrete Auskunft darüber gibt, wann die 2. Öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplan Köln stattfinden wird. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 21. März 2024 den überwiegenden Teil der Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan (LEP NRW) für unwirksam erklärt. Der LEP NRW ist wesentliche Grundlage für die Neuaufstellung des Regionalplans Köln. Welche konkreten Auswirkungen das Urteil des OVG auf die Landesplanung und im Weiteren auch auf die Regionalplanung haben wird, wird derzeit durch die Landesplanungsbehörde geprüft. Die sich aus der Rechtsprechung ergebenden Anpassungserfordernisse werden voraussichtlich zu einer Verzögerung des Neuaufstellungsprozess führen.